- Auch Kostengründe zwingen oft zur wirtschaftlichen und steuerlichen Einbeziehung des Auslandes
- Vertretung im Ausland: Als Mitglied im internationalen Verbund der “Albo-Euro-Consult Association” ist ein Fiskalvertreter im jeweiligen Staat in der Lage Sie zu unterstützen und ggf. direkt permanent vor Ort zu vertreten und zu betreuen
- Filial-, Tochter- oder Holdingstrukturen im Ausland sollten nicht nur wirtschaftlich und handelsrechtlich, sondern auch steuerlich gut überlegt sein, ggfs. auch umgestaltet werden
- Sind Sie dauerhaft leitender Angestellter in einem Unternehmen im Ausland, von einem hiesigen Unternehmen ins Ausland entsendet oder üben Sie diese Tätigkeit auch nur vorübergehend oder in Intervallen aus – wir helfen Ihnen bei der Nutzung der dafür gesetzlich zur Verfügung stehenden steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten
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